Diskussion:Fahrlässige Tötung
Guten Tag. Meiner Meinung nach sollte sich diese Seite auch mit der Rechtslage von Österreich und der Schweiz befassen, insbesondere deshalb, weil diese durchaus von der deutschen abweichen, siehe österreichisches StGB:
"Fahrlässige Tötung
§80. Wer fahrlässig den Tod eines anderen herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr zu bestrafen.
Anm.: Der Tod ist Tatbildmerkmal, auf das sich die Schuld des Täters (Fahrlässigkeit) beziehen muss. War der Tod dem Täter nicht vorhersehbar, wohl aber eine Körperverletzung, so ist der Täter wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar."
--81.3.240.86 20:08, 9. Jun. 2008 (CEST) Josephus
Beispiele
[Quelltext bearbeiten]Meiner Meinung nach fehlen hier noch einige Beispiele. Wie z.B. das Zugunglück von Eschede.
-- Meckerer 05:14, 25. Jul. 2008 (CEST)
- Der Vater des Täters beim Amoklauf von Winnenden wäre auch ein Beispiel. --85.177.202.180 16:33, 10. Feb. 2011 (CET)
kriminologische Bedeutung?
[Quelltext bearbeiten]"Die kriminologische Bedeutung der fahrlässigen Tötung ist eher gering" - sollten wir erklären, was "kriminologische Bedeutung" ist? Ich verstehe es nicht. Auch der Eintrag Kriminologie hilft nicht weiter. evt. ist es auch eine leere Worthülse. (nicht signierter Beitrag von 92.193.32.244 (Diskussion) 14:33, 17. Dez. 2014 (CET))
- Bin ich auch gerade drübergestolpert und frage mich, was "kriminologische Bedeutung" ist. Worthülse löschen?! --Carl B aus W (Diskussion) 19:44, 11. Dez. 2019 (CET)
Strafmaß
[Quelltext bearbeiten]Die Höchststrafe ist 5 Jahre, steht hier. Am häufigsten sind Fälle im Straßenverkehr. Die verlinkten Seiten geben Beispiele, teilweise mit grober Fahrlässigkeit, u. a. Alkoholkonsum im Straßenverkehr. Die vergebenen Höchststrafen sind hier 2 Jahre gewesen. Gibt es überhaupt Fälle im Straßenverkehr, bei denen 5 Jahre vergeben worden sind? Ich frage deshalb, weil vor wenigen Tagen ein 40-Tonner-LKW-Fahrer wegen der fahrlässigen Tötung einer sich völlig regelkonform verhaltenen Radfahrerin (er hatte während der Fahrt am Navi rumgespielt und die Spiegel nicht richtig eingestellt) zu einer sehr geringen Strafe (~ 3000 €), noch nicht einmal einer Bewährungsstrafe verurteilt worden ist. Gerade LKW-Fahrer müssten sich doch des Gefahrenspotentials ihres Gefährts bewusst sein und besondere Sorgfalt walten lassen. Mir scheint die Rechtssprechung sich nur in den niedrigsten Strafmaßen zu orientieren. --2A02:2028:734:3601:DE:D2A:3C94:5317 16:44, 14. Dez. 2017 (CET)
Merkwürdige Einleitung
[Quelltext bearbeiten]In der Einleitung steht: "Sie ist ein Erfolgs-Verursachungs-Delikt und schützt das Leben, aber nicht die Leibesfrucht." Daraus muss man entnehmen, dass fahrlässige Tötung das Leben schützt, was so nicht gemeint sein kann.